E-Rezept

  • Ab sofort erstellen wir Ihr Rezept als eRezept.
  • Ab 01. Januar 2024 ist das eRezept verpflichtend für Kassenrezepte (rotes Rezept).
  • Sie erhalten dann kein gedrucktes Rezept mehr.
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Wie funktioniert das?

  1. Ihre Versicherungskarte haben Sie in dem betroffenen Quartal bereits bei uns einlesen lassen.
  2. DANACH bestellen Sie wie gewohnt Ihr Medikamenten Rezept bei uns (per Kontaktformular auf unserer Homepage, schriftlich, …)
  3. Sie brauchen nicht noch einmal in die Praxis kommen. Wenn der Arzt oder die Ärztin das Rezept freigegeben hat, können Sie direkt mit Ihrer Versicherungskarte in die Apotheke gehen. Geben Sie uns zur Sicherheit zwei Werktage, um Ihren Rezeptwunsch zu bearbeiten, bevor Sie in die Apotheke gehen.

In der Apotheke

Sei zeigen Ihre Versicherungskarte vor, die Apotheke steckt die Karte in ein Lesegerät und kann Ihr Rezept dort sehen, sobald es von uns signiert (elektronisch unterschrieben ) ist. Auf Ihrer Karte wir dazu nichts gespeichert.

Alternative

Wenn Sie die eRezept-App Ihrer Krankenkasse habe (fragen Sie dort nach, wie das geht!), können Sie Ihr Rezept dort sehen, sobald es signiert ist.

Unsere Bitte:

Beachten Sie bitte, dass wir das Rezept erst vorbereiten können, wenn Ihre Karte im dem Quartal bei uns eingelesen wurde.

Rezeptanfragen ohne vorliegender Karte werden leider von uns nicht bearbeitet sondern gelöscht.

Die eRezept Software ist leider nicht sehr flexibel und wir und Sie müssen uns an die von der gematic und den Software Häusern vorgegebenen Prozesse anpassen.

Wenn Sie wissen, dass Sie in einem Quartal ein Wiederholungsrezept benötigen, können Sie natürlich auch Ihre Karte einlesen lassen, wenn Sie zufällig in der Nähe sind.

Insgesamt hoffen wir aber, dass das eRezept für alle Beteiligten Vorteile bietet!